Studieren in Wilhelmshaven.
Im dualen System.
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Hauptamtlich Lehrende
Lehrbeauftragte
BA-Absolvent*innen
Zu den Bachelor-Ausbildungsgängen
Studieninteressierte
Wie kann ich mich bewerben?
Bewerben können Sie sich über unsere Praxispartner. Eine Bewerbung direkt über die Berufsakademie ist nicht möglich.
Wann bin ich zugangsberechtigt?
Sie sind zugangsberechtigt, wenn Sie folgende Abschlüsse und Arbeitserfahrung vorzuweisen haben:
- Abschluss eines Ausbildungsvertrages mit einem Praxisbetrieb und
- (Fach)-Hochschulreife oder
- abgeschlossene Ausbildung zum*zur Erzieher*in oder sonstige Voraussetzungen laut §18 NHG Link zum §18 NHG
- Viele Fortbildungsabschlüsse berechtigen dazu, an allen Hochschulen in Niedersachsen alle Studiengänge zu studieren.
- Fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung: Wer eine mindestens dreijährige Berufsausbildung absolviert und danach mindestens drei Jahre Berufserfahrung in dem entsprechenden beruflichen Bereich gesammelt hat, kann fachgebunden studieren (3+3-Regelung). Der Beruf muss dem angestrebten Studiengang fachlich nahe stehen.
- Die fachliche Zuordnung der Ausbildungsberufe für den Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit an der Berufsakademie Wilhelmshaven finden Sie hier: Zugang über Ausbildungsberufe
- Über die fachliche Einschlägigkeit Wenn Sie sich im Rahmen der 3+3-Regelung um einen Studienplatz bewerben möchten, dann wenden Sie sich bitte an unser Studiensekretariat, damit die Zugangsberechtigung überprüft werden kann. Dazu legen Sie bitte die Ausbildungszeugnisse und Arbeitsbescheinigungen bei.
Was kann ich mir anrechnen lassen?
Grundsätzlich ist es möglich, Leistungen anzuerkennen, die zuvor an anderen Berufsakademien, Fachhochschulen oder Universitäten erbracht wurden. Gleiches gilt für Leistungen, die im Rahmen von dreijährigen, einschlägigen Berufsausbildungen (z. B. Ausbildung zum*r Erzieher*in oder Ausbildung zum*r Heilerziehungspfleger*in) erbracht worden sind. Eine Prüfung der Anrechenbarkeit findet im Idealfall zur Aufnahme an der Berufsakademie Wilhelmshaven statt. Dazu können Sie die entsprechenden Nachweise bei Ihrer Anmeldung vorlegen.
Bitte beachten Sie: Die Anerkennung von Leistungen geschieht stets im Rahmen einer Einzelfallprüfung.
Für Rückfragen steht Ihnen unser Studiensekretariat (Frau Mahnken) gerne zur Verfügung: nancy.mahnken@ba-whv.de
Anmeldung des:der Studierenden an der Berufsakademie
(nach erfolgreichem Bewerbungsverfahren bei einem Praxispartner)
Die Anmeldung erfolgt für jede:n Studierende:n.Einzureichen sind:
- Lichtbild
- Lebenslauf
- Hochschulzugangsberechtigung (beglaubigt!)
- Antrag der:des Studierenden auf Aufnahme an der Berufsakademie, einfach
- Erklärung der:des Studierenden zu nichtbestandenen Prüfungsleistungen, einfach