Studieren in Wilhelmshaven.
Im dualen System.

Kindheitspädagogik dual studieren (geplant ab Wintersemester 2025/2026)

Bitte beachten Sie: Der duale praxisintegrierte Bachelor-Ausbildungsgang Kindheitspädagogik (B.A.) befindet sich aktuell (Stand: Mai 2025) im Akkreditierungsverfahren. Geplanter Studienstart ist Oktober 2025 (vorbehaltlich der Akkreditierung sowie der Genehmigung durch das Ministerium)

Bei inhaltlichen Fragen melden Sie sich gerne bei der Akademieleitung Dr. Stefanie Kretschmer.

Der duale Bachelor-Ausbildungsgang Kindheitspädagogik (B.A.) hat das Ziel, den Studierenden Wissen und zentrale Fähigkeiten, die sie zur Realisierung einer professionellen Praxis mit Kindern (bis 10 Jahre) und deren Familien benötigen, zu vermitteln. Entsprechend qualifiziert das Studium für Tätigkeiten in allen kindheitspädagogischen Arbeitsfeldern bzw. für kindheitspädagogische Angebote, Leistungen und Dienste und ermöglicht so die berufliche Einmündung in das breite Spektrum kindheitspädagogischer Arbeitsfelder. 


Maßgeblich und profilbildend hierbei ist die Orientierung an einem kritischen Wissenschafts- und Gesellschaftsverständnis und folglich an einem theoretisch fundierten, kritisch-reflexiven und professionellen Selbstverständnis. In diesem Kontext sind produziertes (und kontinuierlich zu reflektierendes) Wissen der Erziehungswissenschaften bzw. Pädagogik (und auch anderer Sozial- bzw. Humanwissenschaften) sowie insbesondere (sozial)pädagogische Theorien als unabdingbare Voraussetzungen dafür anzusehen, (angehende) Kindheitspädagog*innen sowohl zu einer gesellschafts-theoretisch und erziehungswissenschaftlich fundierten Reflexion der Bedingungen und Folgen ihres Handelns anzuregen, als auch zur professionellen, bedürfnis- und lebensweltorientierten Ausgestaltung kindheitspädagogischer Praxis zu befähigen.

Der duale Bachelor-Ausbildungsgang Kindheitspädagogik (B.A.) qualifiziert auf wissenschaftlichem Niveau für eine Erwerbstätigkeit in kindheitspädagogischen Arbeitsfeldern, darunter Kindertageseinrichtungen (Kindergarten, Hort) oder auch Familienzentren, Ganztagsschulen, Familienbildung und -beratung sowie Frühe Hilfen, Frühförderung und Kinderschutz, sowie einschlägige Feldern der Kinder- und Jugendhilfe. Mit Abschluss des Bachelor-Ausbildungsgangs sind die Studierenden vorbereitet, eigenverantwortlich in verschiedensten Arbeitsfeldern, kindheitspädagogischen Einrichtungen und Behörden zu agieren. Im Rahmen der wissenschaftlich-theoretischen Studienanteile an der Berufsakademie erwerben die Studierenden einerseits generalistisches Fach- und Handlungswissen, erhalten aber zugleich die Möglichkeit, sich reflexiv und dekonstruktiv mit diskursiv produziertem Wissen und dessen Folgen zu befassen. In der betrieblichen Praxis werden sie in der Regel über einen Zeitraum von drei Jahren in einem konkreten Arbeitsfeld ausgebildet und erwerben spezifisches Fach- und Handlungswissen. Der Erwerb der staatlichen Anerkennung als Kindheitspädagogin/Kindheitspädagoge nach erfolgreichem Abschluss des Ausbildungsganges an der Berufsakademie befähigt zur Ausübung hoheitlicher Aufgaben (vorbehaltlich der Anerkennung durch das Ministerium).

Mit dem Bachelor-Abschluss ist zudem die Möglichkeit gegeben, ein fachlich einschlägiges Masterstudium an einer Hochschule anzuschließen.

Profilbildend ist die Ausrichtung des Ausbildungsgangs Kindheitspädagogik an Maximen und Prinzipien subjekt- und lebensweltorientierter Pädagogik und Erziehungswissenschaft und darüber hinaus an einem kritisch-reflexiven Wissenschafts- und Gesellschaftsverständnis, mit denen theoretisch fundiert angegeben werden kann, womit es (Kindheits-)Pädagogik als Profession und Disziplin in Begründung, Reflexion, Kritik und Handeln zu tun hat bzw. worauf sie sich im Kontext der Ausgestaltung der pädagogischen Praxis in den diversen Arbeitsfeldern und Institutionen bezieht. 


Im dualen Ausbildungsgang Kindheitspädagogik an der Berufsakademie Wilhelmshaven gehen wir von der Prämisse aus, dass Kindheitspädagogik eine partizipative, inklusive und Selbstbestimmung ermöglichende Disziplin und Profession ist, verbunden mit dem Anliegen, (insbesondere) durch gesellschaftliche Verhältnisse benachteiligte bzw. ausgeschlossene oder von sozialer Ausschließung bedrohte Menschen zu beraten, zu fördern, zu unterstützen, zu begleiten, zu assistieren und darüber hinaus immer auch Institutionen, Lebensbedingungen sowie gesellschaftliche Strukturen und Verhältnisse daraufhin zu untersuchen, inwiefern diese den Individuen und Gruppen Partizipation und Inklusion tatsächlich ermöglichen oder aber erschweren oder sogar verhindern.


Das dem Studium der Kindheitspädagogik an der Berufsakademie Wilhelmshaven zugrunde liegende Bildungsverständnis gründet auf einem Menschenbild, das jeden Menschen in seiner Individualität respektiert, in seinem Bestreben um einen möglichst selbstbestimmten Lebenslauf unterstützt und darüber hinaus Vielfalt bzw. Verschiedenheit anerkennt und wertschätzt. Für die kindheitspädagogische Praxis muss dies bedeuten, Kinder erstens im Sinne von Selbstbildung als aktive Bildungsakteure zu konzipieren und ihnen zweitens vielfältige Möglichkeiten der Partizipation und Inklusion einzuräumen.

Das duale Studium an der Berufsakademie dauert sechs Semester. Studienbeginn ist jeweils im Wintersemester.


Eine individuelle Anerkennung von Leistungen aus vorherigen Ausbildungsgängen (z.B. staatlich anerkannte Erzieher*innen und Heilerziehungspfleger*innen) oder Studiengängen kann zu einer deutlichen Verkürzung der Studienzeit führen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Studiensekretariat der Berufsakademie.

Der Abschluss ist der Bachelor Kindheitspädagogik. Zusätzlich ist die staatliche Anerkennung als Kindheitspädagogin (B.A.)/Kindheitspädagoge (B.A.) geplant.

Der Bachelor-Ausbildungsgang Kindheitspädagogik ist ein Vollzeitstudium, welches im Zusammenwirken der Berufsakademie Wilhelmshaven mit den Praxispartnern durchgeführt wird (Duales Studium). Die Besonderheit liegt im kontinuierlichen und engen Bezug von Wissenschaft, Lehre und Praxis.
Organisatorisch findet das Studium als sogenanntes „2+3-Modell“ statt, d. h. die Studierenden sind im Rahmen ihres Ausbildungsvertrages mit dem jeweiligen Praxisbetrieb mit jeweils 16 Wochenstunden (an zwei Tagen) an der Berufsakademie für die wissenschaftlich-theoretischen Inhalte; die berufspraktische Ausbildung verteilt sich auf den Rest der Woche, in der Regel also auf drei Tage. Jedes Semester ist demnach gegliedert in einen wissenschaftlich-theoretischen Ausbildungsanteil an der Berufsakademie und in einen praktischen Ausbildungsanteil in den Praxisbetrieben, die in engem Bezug zueinanderstehen.

Die Ausbildung umfasst ihrer Form nach sehr unterschiedliche, konzeptuell hingegen ineinandergreifende, aufeinander aufbauende bzw. aufeinander Bezug nehmende Module:

  • Theoriemodule, die die fachwissenschaftlichen Grundlagen sichern und deren Vertiefung ermöglichen sowie die Möglichkeit zur Reflexion interdisziplinärer Deutungsangebote bieten
  • Module, die das Kennenlernen verschiedener Arbeitsfelder, normativ-rechtlicher Grundlagen, Handlungskonzepten und Methoden ermöglichen
  • Module zur Praxisreflexion als integrale Teile der berufspraktischen Ausbildungsanteile, in denen Inhalte anwendungsorientiert vermittelt und bezogen auf die berufspraktischen Erfahrungen der Studierenden rekursiv vertieft werden
  • die berufspraktischen Ausbildungsanteile 
  • die Bachelor-Thesis und Kolloquium.

 

Im Zuge des kontinuierlichen Theorie-Praxis-Austausches bringen die Studierenden nicht nur wissenschaftlich-theoretische Inhalte aus der Berufsakademie mit in die Praxis, sondern ebenso Überlegungen, Fragen und Erfahrungen aus der Praxis mit zurück in die Lehrveranstaltungen an der Berufsakademie. Dieser Lernprozess ist geprägt von kontinuierlichen Perspektivwechseln und ermöglicht Wissenstransferleistungen, die dazu geeignet sind, das Lernen an beiden Lernorten voranzubringen und darüber hinaus gegenseitige Vorbehalte (Praxis versus Theorie versus Praxis) zu verabschieden.

Ziele des Studiums
Die kontinuierliche Orientierung an einer subjekt- und lebensweltorientierten Pädagogik als Basis für partizipatives und inklusives Handeln und die bedingungslose Anerkennung von Verschiedenheit und Vielfalt in Bezug auf soziale, geschlechterbezogene, kulturelle und individuelle Unterschiede von Kindern und ihren Familien.


Eine fachlich begründete subjekt- und lebensweltorientierte professionelle Haltung und Praxis, orientiert an den Interessen und Bedürfnissen der Nutzer*innen, die als handlungsfähige Akteur*innen anerkannt werden und darauf aufbauend eine professionelle Ausgestaltung (kindheits-)pädagogischer Praxis.


Eine kontinuierliche sozialwissenschaftlich fundierte Reflexion und Kritik der sozio-ökonomischen und staatlich-politischen Bedingungen und Begrenzungen gesellschaftlicher Verhältnisse und kindheitspädagogischen Handelns.

Laufendes Verfahren (Stand: Mai 2025)

Studieninteressierte

Wie kann ich mich bewerben?

Bewerben können Sie sich über unsere Praxispartner. Eine Bewerbung direkt über die Berufsakademie ist nicht möglich.

Wann bin ich zugangsberechtigt?

Sie sind zugangsberechtigt, wenn Sie folgende Abschlüsse und Arbeitserfahrung vorzuweisen haben:

  • Abschluss eines Ausbildungsvertrages mit einem Praxisbetrieb und
  • (Fach)-Hochschulreife oder
  • abgeschlossene Ausbildung zum*zur Erzieher*in oder sonstige Voraussetzungen laut §18 NHG
    Link zum §18 NHG

 

Hochschulzugangsberechtigung aufgrund beruflicher Vorbildung:
Viele Fortbildungsabschlüsse berechtigen dazu, an allen Hochschulen in Niedersachsen alle Studiengänge zu studieren. Weitere Informationen
Fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung: Wer eine mindestens dreijährige Berufsausbildung absolviert und danach mindestens drei Jahre Berufserfahrung in dem entsprechenden beruflichen Bereich gesammelt hat, kann fachgebunden studieren (3+3-Regelung). Der Beruf muss dem angestrebten Studiengang fachlich nahe stehen.

Weitere Informationen
Über die fachliche Einschlägigkeit der vorliegenden Berufserfahrung entscheidet der Prüfungsausschuss der Berufsakademie Wilhelmshaven. Diesbezügliche Rückfragen richten Sie bitte an unser Studiensekretariat an Frau Herpin (nancy.herpin@ba-whv.de ).
au Herpin (nancy.herpin@ba-whv.de).

Was kann ich mir anrechnen lassen?

Grundsätzlich ist es möglich, Leistungen anzuerkennen, die zuvor an anderen Berufsakademien, Fachhochschulen oder Universitäten erbracht wurden. Gleiches gilt für Leistungen, die im Rahmen von dreijährigen, einschlägigen Berufsausbildungen (z. B. Ausbildung zum*r Erzieher*in oder Ausbildung zum*r Heilerziehungspfleger*in) erbracht worden sind.

Eine Prüfung der Anrechenbarkeit findet im Idealfall zur Aufnahme an der Berufsakademie Wilhelmshaven statt. Dazu können Sie die entsprechenden Nachweise bei Ihrer Anmeldung vorlegen.

Bitte beachten Sie: Die Anerkennung von Leistungen geschieht stets im Rahmen einer Einzelfallprüfung.

Für Rückfragen steht Ihnen unser Studiensekretariat (Frau Herpin) gerne zur Verfügung: nancy.herpin@ba-whv.de

Anmeldung des:der Studierenden an der Berufsakademie

(nach erfolgreichem Bewerbungsverfahren bei einem Praxispartner)

Die Anmeldung erfolgt für jede:n Studierende:n.
Einzureichen sind:

  • Lichtbild
  • Lebenslauf
  • Hochschulzugangsberechtigung (beglaubigt!)
  • Antrag der:des Studierenden auf Aufnahme an der Berufsakademie, einfach
  • Erklärung der:des Studierenden zu nichtbestandenen Prüfungsleistungen, einfach
  • Im Falle eines vorangegangenen Studiums eine Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung